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Erstattung der Studiengebühren

Neben den vielen anderen Gründen für eine Befreiung von Studiengebühren (siehe Link unten) gibt es eine Möglichkeit seine Studiengebühren zurück erstattet zu bekommen.

7. Studierende der LMU, die an der LMU ihr Studium in der Regelstudienzeit zuzüglich eines Semester abgeschlossen haben und hier zu den besten 10 % des Prüfungstermins in ihrem Studiengang gehören, in Höhe aller hier bezahlten Studienbeiträge.

Als Nachweis ist vorzulegen:

  • Zeugnis über die bestandene Abschlussprüfung in Kopie und
  • eine Bestätigung des zuständigen Landesjustizprüfungsamtes, aus der sich ergibt, dass der Antragsteller zu den besten 10 % seines Prüfungstermins gehört im Original.

Frist: Der Antrag auf Befreiung ist spätestens ein Jahr nach erfolgreicher Abschlussprüfung zu stellen.

Für Fragen und Anträge direkt an die Studentenkanzlei (Sachgebiet 5) wenden.

Die Ecknoten werden vom LJPA ermittelt und sind dort erfragbar.


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